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Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention
Was sind Kinderrechte?
Kinderrechte sind besondere Menschenrechte für alle Menschen von 0 bis 18 Jahren. Jedes Kind ist ein eigenständiges Rechtssubjekt.
Kinder müssen vor Gewalt geschützt werden, angemessen versorgt sein (Nahrung, Wohnen, Bildung, Gesundheit) und haben ein Recht auf Meinungsäußerung und Mitbestimmung.
Kinderrechte verpflichten den Staat, den bestmöglichen Rahmen für das Wohlergehen und die Entwicklung von Kindern zu schaffen.
Die UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Deshalb ist der 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte. Die Konvention umfasst 54 Artikel.
Vier Grundprinzipien bilden das Fundament der Konvention:
Die Präambel der Konvention betont die zentrale Rolle von Familie und Eltern. Kann die Familie nicht für ein Kind sorgen, übernimmt der Staat Verantwortung.
EU-Richtlinie und Aktionsplan
RL (EU) 2024/1385 und Aktionsplan Kinderrechte 2025–2029
Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie der österreichische Aktionsplan Kinderrechte verstärken den rechtlichen Rahmen zum Schutz von Kindern in den kommenden Jahren.
Mehr auf kinderrechte.gv.atQuellen
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